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Der Erfolg steht für uns im Mittelpunkt. Mit langjähriger Erfahrung, umfassender Kompetenz und Umsetzungsgeschwindigkeit stehen wir für Ihr Recht ein. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht sind Experten ihres Rechtsgebietes und durch aktuelle Fortbildungen immer auf dem neuesten Stand.

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Dr. Grober sitzt an seinem Schreibtisch und blickt in die Kamera

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Arbeitsrecht

Wenn Ihnen eine Kündigung droht oder wenn die Kündigung bereits ausgesprochen wurde, gilt es schnell, umsichtig zu reagieren, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wir beraten Sie schnell und umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertreten Sie im Kündigungsschutzverfahren.

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Aktuelles

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Mietrecht
02.02.2026

Eigenbedarf für Hamburg-Besuche – Zweitwohnung für Familie und Kultur rechtfertigt Kündigung

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.

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Arbeitsrecht
02.02.2026

Überstundenzuschläge bei Teilzeit: BAG erklärt starre Wochenstundengrenzen für unzulässig

Die Vergütung von Mehrarbeit gehört zu den klassischen Streitfragen im Arbeitsrecht, insbesondere im Spannungsfeld zwischen tariflicher Gestaltungsmacht und dem gesetzlichen Diskriminierungsverbot. Mit Urteil vom 26. November 2025 (5 AZR 118/23) hat das Bundesarbeitsgericht eine tarifliche Regelung zu Überstundenzuschlägen beanstandet, die Teilzeitbeschäftigte strukturell benachteiligt. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Auslegung von Tarifverträgen und die Praxis der Arbeitszeitvergütung.

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Arbeit Bau Handwerk
Werkvertragsrecht
26.01.2026

„Wertlose Leistung“ – Geld zurück!

Bestreitet der Auftragnehmer jeden Mangel, verweigert er damit auch die Nachbesserung

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