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Rechtsanwälte und Fachanwälte in Mayen

Dr. Grober Jentzsch Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
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Erfolg ist das Maß aller Dinge

Der Erfolg steht für uns im Mittelpunkt. Mit langjähriger Erfahrung, umfassender Kompetenz und Umsetzungsgeschwindigkeit stehen wir für Ihr Recht ein. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht sind Experten ihres Rechtsgebietes und durch aktuelle Fortbildungen immer auf dem neuesten Stand.

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Unsere Büroabläufe sind TÜV geprüft mit der Einzelzertifizierung nach DIN ISO 9001: Zertifiziertes Qualitätsmanagement im Interesse unserer Mandanten.

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Dr. Grober sitzt an seinem Schreibtisch und blickt in die Kamera

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Unsere Leistungen

Arbeitsrecht

Wenn Ihnen eine Kündigung droht oder wenn die Kündigung bereits ausgesprochen wurde, gilt es schnell, umsichtig zu reagieren, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wir beraten Sie schnell und umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertreten Sie im Kündigungsschutzverfahren.

Unsere schnelle Hilfe: Abfindungen beim Ausscheiden aus einem Unternehmen müssen versteuert werden. Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen mit nur wenigen Eingaben, die Höhe der zu erwartenden Steuer zu berechnen.

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Aktuelles

Steuerrecht
26.02.2026

Nur wenn vorherige Entnahme nachweisbar ist: Umsatzsteuerfreier Fahrzeugverkauf durch Unternehmer

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ein Fahrzeug, das sie aus dem Privatvermögen ins Unternehmen einlegen, später ohne Umsatzsteuer verkauft werden kann. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat nun deutlich gemacht: Wer ein Fahrzeug steuerfrei entnehmen möchte, muss diesen Schritt klar nachweisen und zeitlich vor dem Verkauf durchführen - sonst wird der Verkauf umsatzsteuerpflichtig.

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Steuerrecht, Grundstücksrecht
26.02.2026

Trotz Aufhebung des ursprünglichen Vertrags: Keine nachträgliche Herabsetzung der Grunderwerbsteuer

Wenn Sie ein Grundstück kaufen, fällt Grunderwerbsteuer an. Deren Höhe richtet sich nach dem Wert des Grundstücks. Wird das Grundstück zusammen mit einem bereits errichteten Haus gekauft, ist es natürlich mehr wert als ohne Bebauung. Im Streitfall wurde ein Vertrag abgeschlossen, wonach ein Grundstück mit noch zu bauendem Haus vom Veräußerer erworben wurde. In diesem Fall ist der gesamte Kaufpreis, also für Grundstück und Haus, als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. Aber was ist, wenn sich die Bemessungsgrundlage später ändert? Das Finanzgericht München (FG) musste entscheiden, ob sich dann auch die Grunderwerbsteuer ändert.

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Steuerrecht, Erbschaftssteuerrecht, Familienrecht
26.02.2026

Erbschaft unter Eheleuten: Wie der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch ermittelt wird

Trennen sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehepaare, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt und das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Stirbt jedoch ein Ehepartner, greift im Erbschaftsteuerrecht der sogenannte fiktive Zugewinnausgleich. Damit wird ermittelt, welcher Anteil des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten aufgrund der Güterregelungen eigentlich zustehen würde, und dieser Teil bleibt erbschaftsteuerfrei. Doch was passiert, wenn zusätzlich das üblicherweise steuerfreie Familienheim vererbt wird? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste entscheiden, wie dann der steuerpflichtige Erwerb berechnet wird.

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