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Kündigungsschutz für Arbeitnehmer in Mayen und Andernach

RECHTSANWÄLTE DR. GROBER JENTZSCH
Kündigungschutzklage
 

Anwalt für Kündigungsschutzklagen in Mayen und Andernach

Wurden Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt?

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben, stehen Sie vor der Frage: Will ich die Kündigung hinnehmen oder abwehren?

Die Dr. Grober Jentzsch Rechtsanwälte, geben Ihnen Orientierung im Fall einer Kündigung und stehen Ihnen zur sofortigen Hilfe zur Verfügung.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage ist das geeignete rechtliche Vorgehen, um sich vor Gericht gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen.

Ziel einer Kündigungsschutzklage ist die Feststellung durch das Arbeitsgericht, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat.

Taschenrechner, Tablet und Kugelschreiber auf einem Schreibtisch zur Berechnung von Abfindung und Vorbereitung einer Kündigungsschutzklage

Lassen Sie keine Zeit verstreichen

Schnell sein lohnt sich!

Die Kündigungsschutzklage wahrt Ihre Rechte!

Sie haben nur 3 Wochen nach dem Erhalt der schriftlichen Kündigung Zeit, Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Bei Versäumnis der Frist droht Rechtsverlust.

Der Erfolg einer Kündigungsschutzklage ist nur in eindeutigen Fällen vorhersehbar. Deshalb sollte immer und zur Sicherheit eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden.

Und: Kündigungen müssen grundsätzlich nicht begründet werden.

Die Folge: Der Arbeitnehmer kann oftmals die Kündigungsgründe nur erahnen. Bekommt er die Gründe später mitgeteilt, ist die 3-Wochen-Frist oft bereits abgelaufen!

Deshalb: Aus einer Position der Stärke lässt sich besser verhandeln als unter dem Zeitdruck der 3-Wochen-Frist. Die Vorgehensweise „erst klagen, dann verhandelt“ ist angesichts der kurzen 3-Wochen

Jetzt kontaktieren!

Kündigungsschutzklage: Vertrauen Sie auf unsere Expertise für Ihre optimale Abfindung

  • Rechtsberatung und Analyse

    Unsere Experten bieten eine umfassende Rechtsberatung und analysieren gründlich Ihre Situation, um die Erfolgsaussichten Ihrer Kündigungsschutzklage zu bewerten.

  • Verhandlungen und Gütliche Einigungen

    Wir setzen uns für Sie in Verhandlungen ein und streben gütliche Einigungen an, um optimale Ergebnisse und faire Konditionen zu erzielen.

  • Dokumentenprüfung und Vorbereitung

    Unsere Anwälte überprüfen sorgfältig alle relevanten Dokumente, um eine solide Grundlage für Ihre Kündigungsschutzklage zu schaffen und sicherzustellen, dass nichts übersehen wird.

  • Prozessvertretung vor Gericht

    Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung stehen wir Ihnen als kompetente Prozessvertretung vor Gericht zur Seite, um Ihre Interessen zu verteidigen.

  • Berücksichtigung von Abfindungen

    Wir bewerten die Möglichkeit einer Abfindung und setzen uns dafür ein, dass Sie im Rahmen Ihrer Kündigungsschutzklage eine angemessene Abfindung erhalten.

  • Strategische Planung und Begleitung

    Unsere Dienstleistungen umfassen nicht nur rechtliche Beratung, sondern auch eine strategische Planung Ihrer Kündigungsschutzklage, begleitet von einem engagierten Team.

Fragen zur Kündiungsschutzklage - Wir sind für Sie da.

1
Kontakt aufnehmen

Verlieren Sie keine Zeit und kontaktieren Sie uns noch heute. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

2
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin für eine persönliche Beratung rund um die Kündigung.

3
Rechtsberatung

Unsere Anwälte prüfen Ihre Kündigung und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf eine schnelle und praktibale Lösung.

Kündigungsschutzklage: Wie geht das?

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung, Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

Nach Eingang der Klage bei Gericht stellt das Gericht dem Gegner die Klage zu und lädt zu einem Verhandlungstermin. Dieser erste Termin wird auch Gütetermin genannt. Er findet in der Regel 2 -4 Wochen nach Eingang der Kündigungsschutzklage statt. Anwesend sind der Richter und die Parteien, in der Regel vertreten durch ihre Rechtsanwälte.

Das Gericht hört die Parteien an und lässt sich die Kündigungsgründe schildern, denn die sind - weil die Kündigung grundsätzlich nicht begründet werden muss - oftmals (noch) nicht bekannt.

In der Güteverhandlung ist das Gericht verpflichtet auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Das kann die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sein oder die Beendigung durch Zahlung einer Abfindung.

Kommt es zu keiner Einigung, dann bestimmt das Gericht einen weiteren Termin, einen sogenannten Kammertermin. Im Kammertermin tagt das Gericht in voller Besetzung, dass heißt ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter (= Kammer). Der Kammertermin liegt je nach Geschäftslage der Kammer mehrere Monate nach dem Gütetermin.

Am Ende des Kammertermins ergeht eine Entscheidung, in der Regel ein Beweisbeschluss oder ein Urteil.

Deshalb wird der Kammertermin auch schriftlich vorbereitet, damit allen Beteiligten der Sach- und Streitstand klar ist. Hierzu werden wechselseitig auf Anforderung durch das Gericht Schriftsätze eingereicht.

Mit dem Urteil des Arbeitsgerichts endet die 1. Instanz.

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